Schulwechsel vom FGN

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Anfragen, ob ein Wechsel vom Franziskus Gymnasium Nonnenwerth (FGN) an das Friedrich-Ebert-Gymnasium (FEG) möglich sei. Daher finden sich nachstehend Hinweise, um deren Beachtung wir in diesem Zusammenhang bitten:


Ob ein Schulwechsel möglich ist oder nicht, hängt von folgenden Punkten ab:

  • Schulplatzkapazität: Ein Wechsel kann nur ermöglicht werden, wenn freie Schulplätze am FEG vorhanden sind. Erschöpft sind die Schulplatzkapazitäten in den künftigen Jahrgangsstufen 6, 7 und 9 (im Schuljahr 2022/2023). In der kommenden Jahrgangsstufe 8 sind nur noch wenige Plätze in den Französischklassen frei.
  • Fremdsprachenfolge: Am FEG beginnen alle Schülerinnen und Schüler in der fünften Klassen mit zwei Fremdsprachen: mit Englisch und Französisch. Ein Wechsel an das FEG in höhere Klassen der Sekundarstufe I ist i. d. R. nur dann möglich, wenn der bisher durchlaufene Bildungsgang ebenfalls seit der Jahrgangsstufe 5 Unterricht in beiden Fremdsprachen vorgesehen hat.
  • Eingliederung: Ein Wechsel in die Sekundarstufe II setzt eine Eingliederung in den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe voraus, die von der Schulaufsicht genehmigt werden muss (weil das FGN keine nordrhein-westfälische Schule ist). Der Eingliederungsantrag wird gemeinsam mit der Oberstufenkoordination des FEG unter Nutzung des folgenden Formblattes gestellt: [Formblatt zum Eingliederungsantrag].


Falls Sie einen Wechsel Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder an das FEG anstreben, bitten wir Sie um die Beachtung folgender Vorgehensweise:

  • Prüfen Sie anhand der o. g. Aussage zur Schulplatzkapazität, ob in der für Sie relevanten Jahrgangsstufe bzw. in den für Sie relevanten Jahrgangsstufen freie Schulplätze verfügbar sind. Bitte sehen Sie von einer Schulplatzanfrage ab, wenn keine freien Schulplätze vorhanden sind.
  • Prüfen Sie im Fall eines angestrebten Wechsels in die Sekundarstufe I anhand der o. g. Aussage zur Fremdsprachenfolge, ob Ihr Kind die Fremdsprachenerfordernisse erfüllt bzw. Ihre Kinder den Erfordernissen genügen. Bitte sehen Sie i. d. R. von einer Schulplatzanfrage ab, wenn Ihr Kind die Fremdsprachenerfordernisse nicht erfüllt bzw. Ihre Kinder den Erfordernissen nicht genügen.
  • Sofern nach Prüfung der Schulplatzkapazität sowie – in der Sekundarstufe I – der Fremdsprachenfolge ein Schulwechsel an das FEG infrage kommt, bitten wir Sie, gemeinsam mit der Schulplatzanfrage folgende Unterlagen im Sekretariat des FEG einzureichen (per E-Mail an die Adresse feg.sekretariat@schulen-bonn.de oder per Post an Friedrich-Ebert-Gymnasium, Sekretariat, Ollenhauerstr. 5, 53113 Bonn):
    • Kopien der Zeugnisse des durchlaufenen fünften Schuljahres sowie der letzten beiden Schuljahre (die u. U. das fünfte Schuljahr umfassen) und
    • bei einer angestrebten Aufnahme in die Sekundarstufe II einen ausgefüllten Entwurf des o. g. Eingliederungsvorschlags.

Vielen Dank!